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Mehraufwendungen: News zum Thema

Zählen Stellplatzkosten der Zweitwohnung zu den Werbungskosten? - Steuernews-TV

Laut des Niedersächsischen Finanzgerichts zählen Kosten für den Pkw-Stellplatz der Zweitwohnung zu den Mehraufwendungen und können daher in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Als Ihr Steuerberater in Annweiler und Umkreis (Landau, Pirmasens) ist es für uns wichtig Sie mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei allen Steuer- und Wirtschaftsfragen zu unterstützen. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wird Ihnen mit Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung und Personalwirtschaft zur Seite. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

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