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News
Aufbewahrungsfristen: News zum Thema

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf

Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen

Stichtag 31.12.2018

Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2020

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfrist zum Jahreswechsel endet

Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Welche Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Ärztinnen und Ärzte können jeweils zum Jahresende Praxisdokumente vergangener Jahre vernichten, so auch zum 31.12.2022

Welche Unterlagen Ärztinnen und Ärzte zum 31.12.2023 vernichten können

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden

Neuer Anlauf für Bürokratieabbau

Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau

Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2021

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfrist zum Jahreswechsel endet

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfrist zum Jahreswechsel endet

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können

Aufbewahrungsfristen steuerlicher und ärztlicher Unterlagen

Aufbewahrungspflichten Steuerrecht

Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2019

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.

Welche Unterlagen Ärzte zum 31.12.2024 vernichten können

Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2024 enden

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.

Über uns:
Als Ihr Steuerberater in Annweiler und Umkreis (Landau, Pirmasens) ist es für uns wichtig Sie mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei allen Steuer- und Wirtschaftsfragen zu unterstützen. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wird Ihnen mit Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung und Personalwirtschaft zur Seite. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

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