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April 2025

Steuernews-TV April 2025

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis max. € 800,00 netto. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung können sie vollständig abgeschrieben werden. Bei höherwertigen Wirtschaftsgütern kann die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags helfen, ein geringwertiges Wirtschaftsgut zu schaffen – wie, das erfahren Sie in Steuernews-TV.

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Wie können Unternehmer geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen?

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis max. 800,00 Euro netto. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung können sie vollständig abgeschrieben werden.

Bei höherwertigen Wirtschaftsgütern kann die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags helfen, ein geringwertiges Wirtschaftsgut zu schaffen:

  • Bei Nichtüberschreiten einer Gewinngrenze von 200.000,00 Euro können Unternehmerinnen und Unternehmer für künftig anzuschaffende Wirtschaftsgüter einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bilden.
  • Bei der anschließenden tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch den Abzug des Investitionsabzugsbetrags gegebenenfalls auf die Nettowertgrenze für ein geringwertiges Wirtschaftsgut herabgesetzt werden.
  • Konkret lassen sich dadurch Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten in Höhe von 1.600,00 Euro netto sofort abschreiben.

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