Seitenbereiche

News
Steuerfallen bei Policendarlehen vermeiden

https://www.rieder-schehl.de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/

Policendarlehen

Lebensversicherungen werden gerne zur Kreditbesicherung eingesetzt. Doch Versicherungsnehmer setzen hier oftmals die Steuerprivilegien älterer Lebensversicherungen aufs Spiel, nämlich die Steuerfreiheit der Guthabenzinsen und den Sonderausgabenabzug der Beiträge. Besonderheiten gilt es zu beachten, wenn das Policendarlehen für Investitionen in betriebliches Vermögen oder für die Anschaffung/Renovierung vermieteter Immobilien verwendet wird und die Darlehenszinsen als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden.

Vermeidungsstrategien

Steuerunschädlich, das heißt die Steuerfreiheit der Guthabenzinsen und der Sonderausgabenabzug bleiben erhalten, wenn folgende zwei Voraussetzungen gegeben sind: Die abgetretenen Versicherungsansprüche übersteigen die Anschaffungs-/Herstellkosten der finanzierten Objekte nicht und die besicherten Darlehensmittel werden unmittelbar und ausschließlich zur Finanzierung der betreffenden Investitionsobjekte verwendet.

Kurzfristige Finanzierungen

Steuerproblematisch ist die Finanzierung von Umlaufvermögen oder von privaten Anlagen wie Termingelder, Anleihen, Fonds usw. Beträgt der Beleihungszeitraum weniger als drei Jahre, verliert die Versicherung nur für diesen Zeitraum das Steuerprivileg. Übersteigt der Abtretungszeitraum drei Jahre, verliert die Lebensversicherung alle Steuerprivilegien.

Prüfpunkte

Zur Erhaltung des Steuerprivilegs muss die Abtretungssumme auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des finanzierten Wirtschaftsgutes angepasst werden, Preisminderungen, auch nachträgliche durch Preisnachlässe oder Zuschüsse, müssen unbedingt berücksichtigt werden. Beim Kauf von Immobilien muss darauf geachtet werden, dass im Kaufpreis enthaltene vom Verkäufer übernommene Instandhaltungsrücklagen oder Vorräte bei Kauf eines Betriebes nicht durch das Policendarlehen mitfinanziert werden. Wichtig ist auch, dass das finanzierte Wirtschaftsgut Anlagevermögen bleibt und kein Umlaufvermögen wird.

Stand: 30. August 2022

Bild: tippapatt - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns:
Als Ihr Steuerberater in Annweiler und Umkreis (Landau, Pirmasens) ist es für uns wichtig Sie mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei allen Steuer- und Wirtschaftsfragen zu unterstützen. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wird Ihnen mit Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung und Personalwirtschaft zur Seite. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

Rieder & Schehl Partnerschaft Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.