Seitenbereiche

News
Quellenbesteuerung ausländischer Freiberufler

https://www.rieder-schehl.de/news/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/

Inlandsbezug für Freiberufler

Werden Freiberufler ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland tätig, unterliegen sie in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht, sofern sie inländische Einkünfte erzielen. Der Inlandsbezug ergibt sich im Regelfall entweder aus der Verwertung einer Tätigkeit (welche ggf. bereits im Ausland vorbereitet oder ausgeübt wurde), oder wenn der Freiberufler eine feste Einrichtung im Inland (Betriebsstätte) unterhält oder begründet.

Steuerabzug

Bei inländischen Einkünften eines im Bereich der künstlerischen, sportlichen, artistischen oder unterhaltenden Branche tätigen Freiberuflers kommt im Regelfall der Steuerabzug zur Anwendung (§ 50a Einkommensteuergesetz/EStG). Der inländische Steuerabzug beträgt 15 % der Bruttoeinnahmen. Übernommene bzw. erstattete Reisekosten zählen nicht zu den Bruttoeinnahmen. Für inländische Einkünfte von werksschaffenden Künstlern, Ärzten Journalisten, Rechtsanwälten usw. wird eine inländische Steuerpflicht im Regelfall erst dann begründet, wenn der Freiberufler eine Betriebsstätte unterhält oder sich für mindestens 183 Tage im Inland aufhält (gewöhnlicher Aufenthalt).

Doppelbesteuerungsabkommen

Ob der Quellenstaat oder der Wohnsitzstaat des Freiberuflers das Besteuerungsrecht über die Einkünfte hat, ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) geregelt. DBAs sehen entweder die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode vor. Beide Methoden dienen der Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Einkünfte durch den Quellen- und den Wohnsitzstaat. 

Stand: 26. September 2019

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns:
Als Ihr Steuerberater in Annweiler und Umkreis (Landau, Pirmasens) ist es für uns wichtig Sie mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei allen Steuer- und Wirtschaftsfragen zu unterstützen. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wird Ihnen mit Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung und Personalwirtschaft zur Seite. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

Rieder & Schehl Partnerschaft Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.